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Interkulturelle Lernreise Trier: 25.08. – 27.08.2025

Die Bedeutung von interkultureller Kompetenz im beruflichen Kontext lässt sich erklären, ganz ohne Buzzwords wie Globalisierung und Digitalisierung zu bemühen. Hier sprechen die Zahlen für sich: Jeder vierte Mensch in Deutschland hat einen Migrationshintergrund. Angesichts dessen liegt es auf der Hand, dass im Arbeitsalltag Menschen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen zusammenarbeiten werden.

Die Frage lautet also nicht, ob interkulturelle Begegnungen stattfinden, sondern wie gut es uns gelingt, diese zu managen.

Im besten Fall …

  • führt die Perspektiven-Vielfalt in multikulturellen Teams zu mehr Innovation
  • werden effektive Kommunikations- und Marketingstrategien genutzt, um Kontakte zu KundInnen und KooperationspartnerInnen im In- und Ausland aufzubauen
  • bereichern dank der integrativen Unternehmenskultur kreative Talente die Belegschaft
  • führt kontinuierliches Lernen und Anpassung dazu, dass Konflikte am Arbeitsplatz frühzeitig gelöst werden können

Interkulturelle Lernreise Trier: 25.08. – 27.08.2025

Die Lernreise von Vielfalt Plus+ nimmt die Teilnehmenden mit auf den Weg hin zu diesem besten Fall (siehe oben). Auf Basis von Erkenntnissen aus Soziologie und kultur-vergleichender Organisations-Psychologie beschäftigen die Teilnehmenden sich mit dem Einfluss von Kultur auf Identitäts- und Zugehörigkeitsgefühl und lernen die Dimensionen kultureller Unterschiede kennen.

Sie erfahren im Dialog mit Kulturbotschafter*innen Informationen aus erster Hand und erhalten die Gelegenheit, Fragen zu Gepflogenheiten in Syrien, zu Wertevorstellungen in der Ukraine oder zu Höflichkeitsformen im Iran zu stellen. Das Lernerlebnis wird abgerundet durch die akademisch einschlägig erfahrene und didaktisch versierte Reiseleitung. Zudem erhalten alle Absolvent*innen bei Vielfalt Plus+ fortan kostenfreie interkulturelle Fallberatung!

  • Sie sind

    • Verwaltungsmitarbeiter*in
    • Arbeitgeber*in
    • Personal-Leiter*in
    • ehrenamtliche Helfer*in
    • Erzieher*in
    • Pädagog(e)*in
    • allgemein am Austausch interessiert
  • Wir bieten

    • Hintergrundwissen zu unterschiedlichen Kulturräumen
    • Wissen über kulturelle Prägungen und daraus resultierenden Reaktionen und Verhaltensweisen
    • Ausbau der interkulturellen Kompetenz
    • Anregungen für das Zusammenleben
    • Netzwerk-Gelegenheit
  • Es kostet

    • 690 Euro

    inkl. Übernachtung und Verpflegung, Handouts, Materialien, Rahmenprogramm

    Anmeldeschluss: 09.07.2025

Die besten Entdeckungsreisen macht man nicht in fremden Ländern,
sondern indem man die Welt mit neuen Augen betrachtet.

[Marcel Proust]

Jetzt anmelden!

Fördermöglichkeiten:

Der Bund und das Land Rheinland-Pfalz fördern die berufliche Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen durch finanzielle Unterstützung bzw. die Freistellung für Bildungszwecke. Wir von Vielfalt Plus+ informieren Sie gerne über Ihre Möglichkeiten, um Ihnen die Teilnahme an der Lernreise zu erleichtern.

Für Arbeitnehmer:

Freistellung für Bildungszwecke / Bildungsurlaub

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für Zwecke der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Dieses Recht der ArbeitnehmerInnen soll nicht zu Lasten der Arbeitgeber gehen: Kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können daher bei der für Bildungsfreistellung zuständigen Stelle einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen, dass während der Freistellung fortzuzahlen ist.

Infos rund um die Bildungsfreistellung inklusive Antragsformular

Die Genehmigung für Bildungsurlaub ist beantragt. Unsere Lernreise erfüllt grundsätzlich die geforderten Bedingungen.


Die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen finden Sie hier:

  • Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung
    (Bildungsfreistellungsgesetz, BFG) vom 30. März 1993
  • Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes
    (BFGDVO) vom 8. Juni 1993

QualiScheck

Der QualiScheck ist ein Angebot des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Rheinland-Pfalz für Beschäftigte für die Verbesserung der berufliche Kompetenz. Er fördert 60% der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.


Folgende Personengruppen können nicht gefördert werden:

  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler (bitte prüfen Sie eine Antragstellung im Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung)
  • Nicht-Erwerbstätige

Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie im beruflichen Kontext stehen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Auch Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung gelten als berufsbezogen.


Aus Gründen der Qualitätssicherung werden nur solche Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die von akkreditierten Bildungsträgern angeboten werden oder soweit die Maßnahmen nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder oder durch Anstalten des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Als akkreditierte Bildungsträger gelten:

  • Anerkannte Bildungsträger nach den Weiterbildungsgesetzen der Länder >>> Die Diakonie als Träger erfüllt diese Bedingung!
  • Bildungsträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die als Projektträger des Europäischen Sozialfonds Plus akkreditiert sind
  • Hochschulen und deren Institute
  • Volkshochschulen
  • Bildungsträger, sofern sie Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind oder von diesen als Bildungsträger anerkannt sind
  • Bildungsträger, die von den Sozialversicherungsträgern oder der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert sind oder über eine Zertifizierung anerkannter Qualitätsmanagementsysteme verfügen.



Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten  bzw. Weiterbildungen von mind. 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des § 53b des Berufsbildungsgesetztes oder des § 42b der Handwerksordnung können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (www.aufstiegs-bafoeg.de) gefördert werden können.

Antragstellung

Vorab-Check

Erklärung (wer und was förderwürdig ist)

Werbungskosten

Wenn Sie die Kosten der Lernreise komplett selbst tragen, können Sie als SteuerzahlerIn über einen indirekten Weg Ihre Weiterbildung quasi auch im Nachhinein finanzieren:
Setzen Sie die Kosten für Ihre Weiterbildung als Werbungskosten steuerlich ab. Für Erstattung von Werbungskosten gibt es keine pauschale Begrenzung nach oben und es gibt bei Werbungskosten die Möglichkeit des Verlustvortrags, welcher sich bei folgenden Steuererklärungen auszahlt. Denken Sie also daran, Ihre Lernreise steuerlich geltend zu machen.

Für Arbeitgeber:

Förderprogramm betriebliche Weiterbildung Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Demografie bietet für Unternehmen das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung an. Unternehmen werden hierdurch mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Beschäftigten unterstützt. Zielgruppe sind Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts. Die Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.

Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen mit maximal 120 Stunden werden gefördert. Die Weiterbildungen sollen – orientiert am Bedarf des jeweiligen Unternehmens – der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen. Sowohl Weiterbildungen bei Bildungsträgern als auch Inhouse-Schulungen sind förderwürdig.

Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der förderwürdigen Gesamtausgaben je Teilnehmer betragen. Die maximale Fördersumme je Teilnehmer beträgt 1.500 Euro, je Unternehmen ist die Förderung auf 30.000 Euro pro Jahr limitiert. Förderwürdig sind u.a. Teilnahme-Entgelte, Personalkosten, wenn die Weiterbildung außerhalb des Unternehmens stattfindet und Personalausgaben.

Antragstellung

Vorab-Check

Erklärung (wer und was förderwürdig ist)

Buchen Sie jetzt Ihre Teilnahme!

Interkulturelle Lernreise Trier: 25.08. – 27.08.2025

Detaillierter Ablaufplan zum Download

Sie haben Fragen? Ich bin gerne für Sie da:

Yvonne Wacht: 0171 6257281, wacht@diakoniehilft.de

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Gemeinsame Diakonische Werke  Rheinland-Süd gGmbH

Fleischstraße 16
54290 Trier

Tel. 0651 97 68 37 28

E-Mail: vielfalt-plus@diakoniehilft.de

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